Die Stiftung

Die Stiftung wurde mit Stiftungsgeschäft vom 31. Januar 2024 errichtet und am 25. März 2024 vom Regierungspräsidenten Kassel als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt.

Damit ist sie eine eigenständige juristische Person, die – anders als z.B. Kapitalgesellschaften – keine Eigentümer hat, sondern quasi sich selbst gehört.

Die Stiftung ist als sogenannte Ewigkeitsstiftung errichtet, die – anders als Verbrauchsstiftungen – mit einem Grundstockvermögen ausgestattet ist, dass ungeschmälert dauerhaft zu erhalten ist, und dessen Erträge der Verwirklichung des Stiftungszwecks dienen. Der Stiftungzweck besteht in der Förderung von Kindern, Bildung und Umwelt.

Die Stiftung ist vom Finanzamt Fulda als gemeinnützig anerkannt. Dazu lesen Sie mehr hier.