Sind Sie dabei?

Ihr Beitrag hilft.

Spenden

Wir freuen uns über jede Spende, die wir im Bewusstsein unser Verantwortung innerhalb unserer drei Säulen dort verwenden, wo sie die bestmögliche Wirkung erzielen.

Die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt. Somit sind Spenden bei der deutschen Einkommen- und Körperschaftsteuer in vollem Umfang abzugsfähig. Entsprechende und bei Beträgen über 300 Euro erforderliche Spendenbescheinigungen lassen wir Ihnen zukommen.

Zustiftungen

Sie haben auch die Möglichkeit Ihre Zuwendung als Zustiftung zu deklarieren. Demgemäß wird der Betrag dem Grundstockvermögen der Stiftung zugeführt, gemäß unseren Anlagerichtlichtlinien verwaltet und generiert Erträge, die für die gemeinnützigen Zwecke verwendet werden.

Auch bei Zustiftungen ist die steuerliche Abzugsfähigkeit gegeben.

DANKE!